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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Anmeldung

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt telefonisch oder schriftlich per Mail. Mit der Buchung einer Veranstaltung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter.

2. Versicherung

Der staatlich geprüfte Berg- Skiführer verfügt über eine umfassende Haftpflichtversicherung. Im Übrigen ist der Teilnehmer durch den Veranstalter nicht versichert. Daher wird empfohlen, selbst für eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung zu sorgen.

3. Rücktritt durch den Kunden

Der Teilnehmer hat das Recht, jederzeit schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Bei Abmeldung bis spätestens 10 Tage vor Programmbeginn entstehen keine Kosten. Bei späterem Rücktritt entstehen folgende Stornokosten: 9. bis 7. Tag 25%, 6. bis 4. Tag 50% und ab dem 3. Tag 75% der Kosten. Eventuelle Stornokosten von Hotels bzw. Hütten sind durch den Teilnehmer zu tragen. Ich empfehle Ihnen gegen dieses Risiko eine Rücktrittsversicherung abzuschließen.

4. Mangelnde Voraussetzungen

Die in den Programmen angegebenen Voraussetzungen müssen vom Teilnehmer erfüllt werden. Erfüllt ein Teilnehmer diese Voraussetzungen nicht, ist der Bergführer berechtigt, ihn ganz oder teilweise vom Programm auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Trotz bester Tourenplanung und Führung kann der Veranstalter keine uneingeschränkte Erfolgsgarantie für das Erreichen der Programmziele oder Gipfel abgeben. Für nicht durchgeführte Touren auf Grund von Schlechtwetter, Sicherheitsgründen oder durch das Verschulden des Teilnehmers können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

5. Stornierung durch den Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung

Beteiligen sich an einem Angebot zu wenige Teilnehmer oder liegen andere Umstände vor (gefährliche Wetterbedingungen, Sicherheit, behördliche Maßnahmen oder anderweitige höhere Gewalt), die eine Durchführung des Angebotes verhindern, so kann der Veranstalter kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Falls der Kunde auf keines der ihm angebotenen Ersatzangebote umbuchen will oder kann, werden ihm die geleisteten Zahlungen (abzüglich der schon beanspruchten Leistungen) zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

5a. Programmänderungen vor Beginn der Veranstaltung

Der Veranstalter hat das Recht, aus Gründen wie Schlechtwetter, Lawinengefahr, ungünstige Verhältnisse etc. das Programm zu ändern. Der Teilnehmer erklärt sich durch die Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit diesem Umstand einverstanden. Eventuelle Mehrkosten werden durch den Teilnehmer getragen. Für Programmänderungen, die aufgrund von mangelnder Konstitution, Konzentration und Kondition der Teilnehmer zustande kommen, werden keine Minderkosten zurückerstattet.

5b. Mindestteilnehmerzahl

Alle im Programm angeführten Veranstaltungen können nur bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt werden. Sollte das nicht der Fall sein, wird versucht, nach Zustimmung der Teilnehmer, die Veranstaltung mit einem Kleingruppenzuschlag durchzuführen. Über die dadurch entstehende Preisänderung werden die Teilnehmer informiert.

6. Haftung

Für Mängel bei der Durchführung der Veranstaltung haftet der Veranstalter maximal bis zur Höhe des vereinbarten Angebotspreises. Der Veranstalter haftet nicht für Nachteile und Schäden jeglicher Art, wenn diese ohne Verschulden des Veranstalters oder einer Hilfsperson des Veranstalters verursacht worden sind.

7. Bergsport und Risiko

Wie in vielen Bereichen des Lebens besteht beim Bergsport selbst bei aller Sorgfalt und Umsicht ein gewisses, nie völlig ausschaltbares Restrisiko. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt in Eigenverantwortung und auf eigenes Risiko. Bei Unglücksfällen, Schäden, Verlusten oder sonstigen Unregelmäßigkeiten kann keine Haftung übernommen werden. Ein erhebliches Maß an Umsicht und Selbstständigkeit wird selbst beim alpinistischen Anfänger vorausgesetzt.

8. Garantie

Trotz bester Tourenplanung und Führung kann der Veranstalter keine uneingeschränkte Erfolgsgarantie für das Erreichen der Programmziele oder Gipfel abgeben. Der Bergführer entscheidet alleine über die Durchführung oder den Abbruch einer Veranstaltung.

9. Preise

Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro.

10. Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt nach der erbrachten Leistung in bar oder auf das Konto des Veranstalters. Bezahlungen mittels Bankomat- oder Kreditkarte sind nicht möglich.

11. Leihausrüstung

Bei Verlust oder Beschädigungen von Leihmaterial durch den Teilnehmer wird ihm der entstandene Schaden in Rechnung gestellt. Das Leihmaterial wird laufend auf einwandfreie Funktionsfähigkeit überprüft. Für Unfälle aufgrund von nicht erkennbaren Mängeln am Material kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden.

12. Bildmaterial

Der Veranstalter ist berechtigt, das während der Veranstaltung entstandene Bild- und Videomaterial für jegliche Werbezwecke zu verwenden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und überträgt dem Veranstalter das Recht, dieses Bildmaterial kostenlos und ohne jegliche Art von Ansprüchen verwenden zu dürfen.

13. Veranstalter

Veranstalter ist Christian Leitinger, mit Sitz in Turnau, Österreich.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es wird österreichisches Recht vereinbart, so dass der Vertrag per Rechtswahl österreichischem Recht unterliegt. Gerichtsstand ist Bruck an der Mur.